Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Gültigkeit ab März 2022

 

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die: 

Turbo Car Fahrschule Tel: 079 454 80 80 oder per Email: info@turbo-car-fahrschule.ch

 

1.1 Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem Bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Turbo Car Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.

1.2 Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch / didaktischen Kenntnissen durchführen.

Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

1.3 Ziel

Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorien B beschränkt gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).

1.4 Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.

1.5 Lektionsdauer

Eine Fahrlektion für die Kategorien, B dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten inkl. 5 Minuten Pause. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit der Fahrlehrerin gehören in die Fahrlektion.

1.6 Unterrichtstarif

Die Tarife werden auf der Homepage veröffentlicht. Verbindliche vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung.

1.7 Absenzen / Fahrunfähigkeit 

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) oder Abbruch (Fahrunfähigkeit) der Lektion wird der volle Lektionspreis verrechnet.

1.8 Versicherung / Administrationsaufwand

Fahrschüler/Innen sind während dem praktischen Unterricht sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Turbo Car Fahrschule über die AXA Versicherungen AG (Vollkasko- und Unfalldeckung) versichert. An die Kosten der Versicherung und Administrationsaufwand bezahlt der Fahrschüler einen einmaligen Betrag von CHF 150.00.

1.9 Bussen 

Bussen, die eindeutig durch das verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu lasten des Fahrschülers. 

2.0 Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen müssen sofort beglichen werden (Barzahlung). Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt. Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden ihm die restlichen Fahrstunden aus einem Abo zurückerstattet, die bezogenen Fahrstunden werden zum Einzelpreis bezogen und mit einer Umtriebs Gebühr von CHF 200.00 verrechnet.

2.1 Abonnement

Jegliche Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet.

2.2 Gutschein 

Alle Gutscheine sind ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig.

Andere Gutscheine wie z.B. Kursreduktion oder Gratisfahrstunden, können nur einmal pro Person geltend gemacht werden (keine Barauszahlung).

2.3 Zahlungsverzug

Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: 2 Fahrstunden und Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes).

2.4 Richtigkeit der Angaben

Alle Angaben auf unserer Homepage wurden sorgfältig geprüft. Turbo Car Fahrschule bemüht sich, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden und jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

2.5 Links und Inhalte

Für den Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Seiten wird keine Haftung übernommen.

2.7 Datenschutz

Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Turbo Car Fahrschule ist berechtigt Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

2.8 Gerichtstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit Turbo Car Fahrschule ist das Schweizer Recht nach OR, anwendbar.

Gerichtstand ist der Sitz der Turbo Car Fahrschule. Gültig ab 01.03.2023

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